Genf: ADR wurde fertig!
Praktisch in letzter Minute gelang es
der Arbeitsgruppe WP.15 der Wirtschaftskommission für Europa (ECE/WP.15) das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in
Begonnen hatte man
mit den Vorarbeiten für die Umstrukturierung des ADR bereits 1991. Es gab zunächst einen Vorschlag der Internationalen Straßenunion (IRU), die Vorschriften zu vereinfachen. Ab 1993 arbeitete eine Arbeitsgruppe
“Umstrukturierung” der WP.15 unter Leitung von Prof. Dr. Bernd Schulz-Forberg (BAM, Berlin) an einem Entwurf. Anfangs nur bezogen auf das ADR und später im Zusammenhang mit der gemeinsamen
Fortentwicklung des RID (Eisenbahnverkehr) und ADR im Rahmen der “Gemeinsamen Tagung”. Nachfolgend schlossen sich die anderen Verkehrsträger See, Luft und Binnenschifffahrt sowie das Committee of
Experts (Fortentwicklung der UN-Empfehlungen – Orange-Book) den Gedanken an, die Vorschriften zu vereinfachen und insbesondere für alle Verkehrsträger einheitlich darzustellen.
Das neue ADR besteht aus 9 Teilen, wobei sich die Teile 7
(Handhabung/Ladungssicherung), 8 (Ausrüstung, Ausbildung) nur ADR und 9 (Bauvorschriften) nur ADR von den anderen internationalen Regelwerken in wesentlichen Punkten unterscheiden, diese Vorschriften sind hier
straßenverkehrsspezifisch ausgerichtet. In der letzten Sitzung ging es insbesondere darum, in der Gemeinsamen Tagung festgestellte Fehler zu berichtigen sowie noch eine neue Bescheinigung für die Zulassung von
bestimmten Gefahrgutfahrzeugen aufzunehmen. Erstmals lag in der November-Sitzung das ADR als vollständiges Dokument in englischer, französischer und teilweise auch in russischer Sprache vor. Das neue ADR wird am 1. Juli 2001 in Kraft treten.
der restrukturierten Fassung fertigzustellen. Sitzungsleiter Jose Alberto Franco
verkündete am 16. November abends um 18.00 Uhr: Wir haben alle vorliegenden Dokumente durchgearbeitet, das ADR ist fertig!
Bis auf den Binnenschiffsverkehr, bei
dem im Frühjahr 2001 der Beschluss erwartet wird, wurden die umstrukturierten Fassungen des ADR (Straßenverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr) und IMDG-Code (Seeverkehr) fertiggestellt. Im Binnenschiffsverkehr sollen die neuen
Vorschriften sehr früh veröffentlicht, aber mit einer entsprechenden Übergangsregelung baldmöglichst ebenfalls in Kraft treten, spätestens ab dem 1. Januar 2003.
Bild oben: Der Chairman der ECE/WP 15,Franco und der Sekretär Oliver Kervella freuen sich, dass das ADR nach fast 10 Jahren Arbeit fertigestellt werden konnte.
Bild unten: Für Klaus Ridder war es die letzte ECE/WP 15 Sitzung, an der er als Delegationsleiter der deutschen Delegation teilnahm.

Letzte Änderung:
Sonntag, 20. Oktober 2002