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Das HDT Essen hatte sich, hier in Zusammenarbeit mit der IHK Essen (Herrn Franke), etwas besonderes einfallen lassen: Zu Beginn der Veranstaltung sammelte der IHK-Vertreter die entsprechenden GbV-Schulungsbescheinigungen sowie die Bestätigungen der Firmen ein, so daß die Teilnehmer am Ende der zweitägigen Nachschulung ihren GbV-Schein in Empfang nehmen konnten.

Das Haus der Technik (HDT) führte in der 2. Januarwoche 1999 bereits einen Fortbildungskurs (Auffrischungskurs, Referent Dipl.-Ing. Klaus Ridder) für Gefahrgutbeauftragte durch. Hierzu ist zu bemerken, daß die Übergangsregelung vorsieht, daß Gefahrgutbeauftragte, die an einem Grundkurs teilgenommen haben und eine Bescheinigung als berufener Gefahrgutbeauftragter vorweisen können, an einer Fortbildungsschulung im Jahre 1999 teilnehmen können. Nach dieser Fortbildungsschulung, die mit oder ohne Prüfung abgelegt werden kann, erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung als geschulter Gefahrgutbeauftragter, die in ganz Europa Gültigkeit hat. Aufgrund dieser Übergangsregelung ist davon auszugehen, daß es 1999 eine Vielzahl von Fortbildungsschulungen geben wird.

 Dieser wurde für die Dauer von drei Jahren ausgestellt und gilt in ganz Europa. Keiner der Kursteilnehmer wollte sich einer Prüfung unterziehen (dann wäre die Bescheinigung fünf Jahre gültig gewesen).

 

Auszug aus den Hinweisen zur GefahrgutbeauftragtenVO des BMVBW (BAnz. Nr.244/1998)

1999: Erster GbV-Fortbildungskurs im HDT, Essen

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Letzte Änderung:
Sonntag, 20. Oktober 2002