Die Hauptthemenblöcke während der Plenarveranstaltung werden sein: -Rechtsentwicklung in Europa
-Gefahrgut in Betrieben -Gefahrgut im INTERNET -Transport gefährlicher Abfälle -Ladungssicherung -GGVS/ADR 1999 - 2001 -Qualitätssicherung bei Gefahrguttransporten
-Ordnungswidrigkeiten für Nichtjuristen
Außerdem laufen vier ganztägige Symposien parallel:

9. Münchener Gefahrgut-Tage
- Von “Responsible Care” bis
“Ordnungswidrigkeiten für Laien” -
Das Programm für die
9. Münchener Gefahrgut-Tage steht:
Unter Leitung von
Dipl.-Ing. Klaus Ridder (Bonn) wird den Teilnehmern wieder eine “Gefahrgutpotpourri-Platte”
geboten, die alle Themen rund um das Gefahrgut beinhaltet.

So wird Dr. Horst Hoffmann, Leiter der Abteilung Transportsicherheit bei der BASF AG in Ludwigshafen, zum Thema “Umsetzung von Responsible Care/Transportsicherheit in einem Großunternehmen (Maßnahmen - Ergebnisse)” referieren und der Kölner Umweltanwalt Leo Bock zum Thema “Ordnungswidrigkeiten für Nichtjuristen”. Hier wird von ihm praxisorientiert referiert, letztendlich bis hin zu der Möglichkeit, für eventuelle Verfahren eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Natürlich hat die Wirtschaft wieder die Möglichkeit, ihre Produkte in sogenannten “Produktworkshops” zu präsentieren oder auch in der Vorhalle auszustellen. Dieser Kongreßteil kommt
immer wieder gut an, weil er für die Teilnehmer kostenlos ist und die Anbieter sich über das fachkundige Publikum freuen. Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, daß bei den Münchener Gefahrgut-Tagen eine besondere, lockere Atmosphäre
gepflegt wird und die Referate praxisorientiert abgehalten werden. Die 9. Münchener Gefahrgut-Tage sind vor allem für die Praktiker in der Gefahrgutbranche ausgerichtet, sie finden vom 19. bis 21. April 1999 statt.
Auskunft:
9. Münchner Gefahrgut-Tage
Schlussbericht
19. - 21. April 1999
Tagungsbericht
Aktuelle
Fragen rund um das Thema Gefahrgut standen im Mittelpunkt der 9. Münchner Gefahrgut-Tage, die wieder unter Leitung des Bonner Gefahrgutexperten Klaus Ridder standen. Es kamen Sachverständige zu Wort, die weltweit an der Entwicklung der
Gefahrgutvorschriften mitarbeiten, und auch Praktiker referierten über ihre Erfahrungen. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, in den Diskussionen Fragen “zu ihren Problemen” zu stellen.
Die Hauptthemenblöcke während der Plenarveranstaltungen waren: Rechtsentwicklung in Europa Gefahrgut in Betrieben Gefahrgut im Internet Transport gefährlicher Abfälle
Außerdem liefen vier ganztägige Symposien parallel: Ladungssicherung GGVS/ADR 1999 2001
Qualitätssicherung bei Gefahrguttransporten Ordnungswidrigkeitenrecht für den “juristischen Laien”.
Folgende Themen wurden schwerpunktmäßig behandelt:
Europäische Regelungen Wir haben in Europa für grenzüberschreitende Gefahrguttransporte im Straßen- und auch im Eisenbahnverkehr Regelwerke, die beispielsweise für den
Straßenverkehr in 34 Staaten Euroas gelten! Warum also noch zusätzliche Regelungen innerhalb der Europäischen Union? Hierzu muß man wissen, daß die internationalen Regelwerke wie ADR und RID tatsächlich nur grenzüberschreitend gelten, jedoch
nicht für innerstaatliche Beförderungen. Der Gemeinsame Markt fordert aber, insbesondere in Artikel 75 der Maastrichter Verträge (künftig Artikel 71 Amsterdamer Verträge), daß die Verkehrssicherheit innerhalb de EU gemeinsam zu regeln ist. Und
hier ist die Europäische Kommission (KOM) tätig geworden und hat in sogenannten Ramenrichtlinien vorgeschrieben, daß für den Eisenbahnverkehr das RID und für den Straßenverkehr das ADR auch für innerstaatlische Transporte anzuwenden ist. Es
gibt also ab 1997 keine Anlagen mehr zur Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) und auch keine mehr zur Gefahrgutverordnung Straße (GGVS), man verweist hier nur noch auf das internationale RID bzw. ADR. Also auch hier ein wesentlicher Beitrag,
die Anwendung der Vorschriften in Europa zu harmonisieren, so Jörg Holzhäuser vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz und Mitglied des Bund/Länder-Fachausschusses “Gefährliche Güter”.
Holzhäuser betonte auch, daß ab 1. Mai 1999 der sogenannte Amsterdamer Vertrag in Kraft tritt, im Zuge dessen das Europäische Parlament mehr Rechte bekomme. Die Inkraftsetzung von Richtlinien wie “Druckbehälterrichtlinie” oder “Prüfung
Sicherheitsberater” könnte sich dann verzögern.
Auskunft: gefahrgutexperte@klaus-ridder.de

Letzte Änderung:
Sonntag, 20. Oktober 2002